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Checklisten mit Ratschlägen und Empfehlungen über Einbruchschutz zum Thema:
 
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Keller
 
  • Sind Hinter- bzw. Kellertüren die nach außen führen mit starken Riegeln im oberen und unteren Drittel, mit Stangenverriegelungen, mit Zusatzschlössern, durch ein stabiles Querholz oder eine Eisenstange gesichert oder handelt es sich um geprüfte einbruchhemmende Elemente nach DIN V 18103 bzw. DIN V ENV 1627?
  • Sind die Kellerfenster zusätzlich gesichert (stabile Gitter, Spezialglas, von innen verschließbare Stahlblechblenden)?
  • Sind die als Kellerfenster eingebauten Glasbausteine in den Fugen mit einer verstärkenden Verkleidung gesichert?
  • Sind die Gitterroste der Kellerlichtschächte massiv und gegen Ausheben gesichert?
  • Hat das Vorhängeschloss einen gehärteten Stahlbügel bzw. einen Bügelschutz?
Keller in Mehrparteienhäusern
 
  • Sind die Lattenverschläge durchgehend verschraubt oder falls vernagelt: Sind die Nägel innen umgeschlagen?
  • Ist sichergestellt, dass der Riegel nicht von außen abgeschraubt werden kann?
  • Hat das Vorhängeschloss einen gehärteten Stahlbügel bzw. Bügelschutz?
  • Sind die Verriegelungen gegen Ausheben gesichert?

Hinweis:
Sie sollten prinzipiell vermeiden, wertvolle Gegenstände in einem so schwer zu sichernden Bereich aufzubewahren.

 
Beim Nachrüsten von Fenstern oder Türen sollten Sie sich im Fachhandel beraten lassen und die erworbenen Sicherheitsprodukte auch von den entsprechenden Fachleuten einbauen lassen (keine billigen Baumarktlösungen). Demnächst erscheint die DIN 18104, wonach Nachrüstprodukte hinsichtlich ihrer einbruchhemmenden Wirkung geprüft werden. Sobald solche geprüften Produkte am Markt erhältlich sind, sollte Sie auf diese zurückgreifen. Auch der VdS (Verband der Sachversicherer e. V.) prüft Zusatzverriegelungen sie tragen das Zeichen "VdS anerkannt".