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Checklisten
mit Ratschlägen und Empfehlungen über Einbruchschutz zum Thema: |
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zu Info / Themen |
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Keller
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- Sind Hinter- bzw.
Kellertüren die nach außen führen mit starken Riegeln
im oberen und unteren Drittel, mit Stangenverriegelungen, mit Zusatzschlössern,
durch ein stabiles Querholz oder eine Eisenstange gesichert oder handelt
es sich um geprüfte einbruchhemmende Elemente nach DIN V 18103
bzw. DIN V ENV 1627?
- Sind die Kellerfenster
zusätzlich gesichert (stabile Gitter, Spezialglas, von innen verschließbare
Stahlblechblenden)?
- Sind die als Kellerfenster
eingebauten Glasbausteine in den Fugen mit einer verstärkenden
Verkleidung gesichert?
- Sind die Gitterroste
der Kellerlichtschächte massiv und gegen Ausheben gesichert?
- Hat das Vorhängeschloss
einen gehärteten Stahlbügel bzw. einen Bügelschutz?
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Keller
in Mehrparteienhäusern |
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- Sind die Lattenverschläge
durchgehend verschraubt oder falls vernagelt: Sind die Nägel innen
umgeschlagen?
- Ist sichergestellt,
dass der Riegel nicht von außen abgeschraubt werden kann?
- Hat das Vorhängeschloss
einen gehärteten Stahlbügel bzw. Bügelschutz?
- Sind die Verriegelungen
gegen Ausheben gesichert?
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Hinweis:
Sie sollten
prinzipiell vermeiden, wertvolle Gegenstände in einem so schwer zu
sichernden Bereich aufzubewahren.
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Beim Nachrüsten
von Fenstern oder Türen sollten Sie sich im Fachhandel beraten lassen
und die erworbenen Sicherheitsprodukte auch von den entsprechenden Fachleuten
einbauen lassen (keine billigen Baumarktlösungen). Demnächst erscheint
die DIN 18104, wonach Nachrüstprodukte hinsichtlich ihrer einbruchhemmenden
Wirkung geprüft werden. Sobald solche geprüften Produkte am Markt
erhältlich sind, sollte Sie auf diese zurückgreifen. Auch der
VdS (Verband der Sachversicherer e. V.) prüft Zusatzverriegelungen
sie tragen das Zeichen "VdS anerkannt". |