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Vereinfacht ausgedrückt erkennt man ein einbruchhemmendes Bauelement durch ein meist im Falzbereich dauerhaft angebrachtes Kennzeichnungsschild. |
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Im nationalen Anhang
(NA 3 und NA 4) der DIN V ENV 1627 wird empfohlen, die Produktion
von einbruchhemmenden Bauelementen zu zertifizieren und dauerhaft
durch ein Schild zu kennzeichnen. Durch die Zertifizierung weist der Hersteller nach, dass die Produktion seiner einbruchhemmenden Bauelemente einer fortlaufenden Fremdüberwachung (Güteüberwachung) durch ein unabhängiges Prüflaboratorium unterliegt. Bei diesen alljährlichen Kontrollprüfungen wird die Normkonformität (Übereinstimmung mit den bestehenden Normen) der hergestellten einbruchhemmenden Bauelementen überprüft und durch ein Gütezeichen auf dem zwingend vorgeschriebenen Kennzeichnungsschild dokumentiert. |
Das am weitesten verbreitete
Gütezeichen ist von: |
Kennzeichnungsschilder |
Ausführungsbeispiel
für ein Kennzeichnungsschild einer einbruchhemmenden Tür nach
der "alten" DIN V 18103 ![]() |
Ausführungsbeispiel
für ein Kennzeichnungsschild einer geprüften und zertifizierten
einbruchhemmenden Tür nach DIN V ENV 1627 ![]() |
Mindestgröße: 105 mm x 18 mm |
Hinweis: Das DIN geprüft Zeichen ist mit einer Registernummer
versehen, um eine missbräuchliche |