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Vereinfacht ausgedrückt erkennt man ein einbruchhemmendes Bauelement durch ein meist im Falzbereich dauerhaft angebrachtes Kennzeichnungsschild.
 
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Im nationalen Anhang (NA 3 und NA 4) der DIN V ENV 1627 wird empfohlen, die Produktion von einbruchhemmenden Bauelementen zu zertifizieren und dauerhaft durch ein Schild zu kennzeichnen.
Durch die Zertifizierung weist der Hersteller nach, dass die Produktion seiner einbruchhemmenden Bauelemente einer fortlaufenden Fremdüberwachung (Güteüberwachung) durch ein unabhängiges Prüflaboratorium unterliegt.
Bei diesen alljährlichen Kontrollprüfungen wird die Normkonformität (Übereinstimmung mit den bestehenden Normen) der hergestellten einbruchhemmenden Bauelementen überprüft und durch ein Gütezeichen auf dem zwingend vorgeschriebenen Kennzeichnungsschild dokumentiert.
 

Das am weitesten verbreitete Gütezeichen ist von:
Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH

 
Kennzeichnungsschilder
Ausführungsbeispiel für ein Kennzeichnungsschild einer einbruchhemmenden Tür nach der "alten" DIN V 18103
 
Ausführungsbeispiel für ein Kennzeichnungsschild einer geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Tür nach DIN V ENV 1627
 
Mindestgröße: 105 mm x 18 mm
 

Hinweis: Das DIN geprüft Zeichen ist mit einer Registernummer versehen, um eine missbräuchliche
Nutzung zu verhindern.